info@merxpuetz.com +49 89 288 139 0

Teil Ihres Teams

Wir verstehen uns als Teil Ihres Teams. Wir helfen Ihnen bei Ihrer unternehmerischen Entscheidung, mit einer klaren rechtlichen Einschätzung und Empfehlung. 

Unser Ziel: Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele effektiv zu unterstützen.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Aus der Praxis

Beratungsfelder

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die die Gestaltung, Kennzeichnung, den Marktzutritt und Vertrieb, die Werbung für und den Schutz Ihrer Produkte betreffen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Marken-, Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht sowie auf dem Recht der Gesundheits- und der Schönheitsprodukte.

Aktuelles

Seit 26. April 2019 gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943. Vormals waren in Deutschland Geschäftsgeheimnisse und deren Schutz nicht zentral in einem Gesetz geregelt, sondern in Einzelvorschriften, wie beispielsweise im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Strafrecht und Arbeitsrecht.

Geschäftsgeheimnisse sind ein wichtiges Gut für jeden Unternehmer. Um sich erfolgreich am Markt zu positionieren, um sich von Konkurrenten abzuheben. Aber auch um sicherzustellen, die Geschäftsgeheimnisse nicht wieder zu verlieren, beispielsweise bei einem Wechsel der Mitarbeiter. Aber wie schütze ich meine Geschäftsgeheimnisse, welchen Maßnahmen sind rechtlich erforderlich und angemessen? Diese Frage beschäftigt die Praxis zunehmend.

Marie-Christine Seiler hielt am 08. Februar 2024 einen Vortrag über die rechtlichen Anforderungen an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Mit Blick auf die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers und besonders die Beurteilungen durch die deutschen Gerichte, die sich vermehrt damit beschäftigen. Besonderes Augenmerk lag auf der Zusammenstellung von praktischen Tipps für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen: Was ist (mindestens) zu tun, damit ein Geschäftsgeheimnis als solches angesehen und auch bleibt, und nicht ungewollt offenbart wird? Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir gerne beratend zur Verfügung.

Lust auf Veränderung? Wir suchen eine/n Buchhalter/in (m/w/d) in Festanstellung (15 Std/Woche) für unsere Kanzleibuchhaltung. Interessiert? Mehr Informationen hier

Das OLG München hatte auf Antrag von Merx Pütz Rechtsanwälte mit Urteil vom 15.12.2022, Az.: 29 U 386/21, das landgerichtliche Verbot bestätigt, ein Nahrungsergänzungsmittel aus verschiedenen Stämmen von Bifidobakterien und Lactobacillen mit der krankheitsbezogenen Angabe „zu jedem Antibiotikum“ und der irreführenden Angabe „wissenschaftlich geprüft“ zu bewerben. Nachdem die Revision gegen das Urteil zurückgenommen wurde, ist es nun rechtskräftig.

Document Center